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   FG Düsseldorf, 31.08.2012 - 3 K 4554/11 E   

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https://dejure.org/2012,58535
FG Düsseldorf, 31.08.2012 - 3 K 4554/11 E (https://dejure.org/2012,58535)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.08.2012 - 3 K 4554/11 E (https://dejure.org/2012,58535)
FG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. August 2012 - 3 K 4554/11 E (https://dejure.org/2012,58535)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einkünfte aus Kapitalvermögen - Variabel verzinsliche Schuldverschreibungen (sog. Floater) - Negative Marktrendite - Voraussetzung des Vorliegens einer Kapitalforderung i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkünfte aus Kapitalvermögen - Variabel verzinsliche Schuldverschreibungen (sog. Floater) - Negative Marktrendite - Voraussetzung des Vorliegens einer Kapitalforderung i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2014, 993
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 04.12.2007 - VIII R 53/05

    Besteuerung sog. Finanzinnovationen: Euro-Zertifikate mit garantierter

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.08.2012 - 3 K 4554/11
    Der Wortlaut des § 20 Abs. 1 Nr. 7 Alternative 2 EStG ist deshalb teleologisch dahin zu reduzieren, dass Erträge aus Kapitalforderungen nur dann vorliegen, wenn entweder die Kapitalrückzahlung oder die Höhe eines (Mindest-)Entgelts im Vorhinein sicher feststehen Auch die Tatbestandsvariante der Alternative 2 des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG (zwar nicht zugesagt, aber tatsächlich gewährt) erfasst lediglich solche Fälle, in denen ohne eine ausdrückliche Zusage die Leistung eines Entgelts aufgrund der vertraglichen Ausgestaltung der Kapitalforderung von vorneherein, d.h. bereits im Zeitpunkt der Emission, sicher ist (BFH-Urteil vom 04.12.2007 VIII R 53/05, BFHE 219, 339, BStBl II 2008, 563; vgl. auch Stuhrmann in Blümich, EStG, § 20 Rdnr. 293a; Dötsch in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 20 Rdnr. O 77, 78).

    Die Vorschrift des § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 EStG ergänzt insoweit die Regelung des § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG, setzt andererseits jedoch das Vorliegen einer Kapitalforderung i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG voraus (BFH-Urteil vom 04.12.2007 VIII R 53/05 a.a.O., vgl. auch Weber-Grellet in Schmidt, EStG, 27. Aufl. 2008, § 20 Rdnr. 175).

  • BFH, 20.11.2006 - VIII R 97/02

    Besteuerung von sog. Finanzinnovationen: Dax-Zertifikate und Reverse-Floater

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.08.2012 - 3 K 4554/11
    Bei derartigen Wertpapieren könne laut Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 20.11.2006 VIII R 97/02 (BFHE 216, 79, BStBl II 2007, 555) klar zwischen der Ertrags- und der Vermögensebene unterschieden werden.

    Zur Begründung führte sie aus, der dem BFH-Urteil vom 20.11.2006 VIII R 97/02 a.a.O. zugrundeliegende Sachverhalt sei mit der vorliegenden Konstellation nicht vergleichbar.

  • BFH, 24.10.2000 - VIII R 28/99

    Einlösungsgewinne bei variabel verzinslichen Wertpapieren

    Auszug aus FG Düsseldorf, 31.08.2012 - 3 K 4554/11
    Unter dem Begriff Emissionsrendite sei laut BFH-Urteil vom 24.10.2000 VIII R 28/99 (BFHE 193, 374, BStBl II 2001, 97) die von dem Emittenten bei Begebung der Anleihe von vornherein zugesagte Rendite zu verstehen, die bei Endfälligkeit mit Sicherheit (mindestens) erreicht werden könne.
  • BFH, 27.10.2015 - VIII R 70/13

    Ermittlung der Emissionsrendite bei Schuldverschreibungen mit einer Phase fester

    Die Revision des Revisionsklägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 31. August 2012  3 K 4554/11 E wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Das Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte 2014, 993 veröffentlicht.

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